Liebe Kunden,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Bundesregierung durch ihren Beschluss vom 20.12.2019 zur Sicherstellung der Notdienst­bereitschaft auch in der Nacht sowie am Wochenende und an Feiertagen eine Änderung der Gebühren­ordnung für Tierärzte (GOT) erlassen hat, die uns verpflichtet, im Notdienst eine Notdienst­gebühr in Höhe von
50 Euro zzgl. MwSt. sowie - je nach Aufwand -
mindestens den doppelten Gebührensatz für erbrachte Leistungen zu verlangen.

Entsprechende Mehrkosten fallen bei Inanspruchnahme des Notdienstes am Abend und in der Nacht
zwischen abends 18.00 Uhr und morgens 08.00 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen an.
Aufgrund der hohen finanziellen Aufwands, den eine Klinik oder Praxis zur Durchführung eines 24 Stunden-­Notdienstes bedingt durch erhöhte Personal- und Betriebskosten aufbringen muss, müssen immer mehr Kliniken den Notdienst durch Rückgabe Ihrer Klinik­zulassung abgeben, was zu einer dramatischen Unter­versorgung unserer Vierbeiner in Notfällen führt.

Um ein immer fortschreitendes Klinik­sterben zu verhindern, wurde die Notdienst-GOT beschlossen.

Wir bitten Sie um Verständnis und Kenntnisnahme.

Hinweis: Durch das Betätigen des Buttons bestätigen Sie die Kenntnis­nahme und
gelangen zu unserem Notdienst­kalender und den Telefonnummern)