Liebe Kunden,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Bundesregierung durch ihren Beschluss vom 20.12.2019 zur Sicherstellung der Notdienstbereitschaft auch in der Nacht sowie an Wochenend- und Feiertagen eine
Änderung der
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
erlassen hat, die uns verpflichtet, im Notdienst eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zzgl. MwSt. sowie je nach Aufwand mindestens den doppelten Gebührensatz für erbrachte Leistungen zu verlangen.
Entsprechende
Mehrkosten
fallen bei Inanspruchnahme des Notdienstes am Abend und in der Nacht
zwischen
abends 18.00 Uhr und morgens 08.00 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen an.
Aufgrund der hohen Mehrkosten, die eine Klinik oder Praxis zur Durchführung eines 24 Stunden-Notdienstes bedingt durch erhöhte Personal- und Betriebskosten aufbringen muss, müssen immer mehr Kliniken den Notdienst durch Rückgabe Ihrer Klinikzulassung abgeben, was zu einer dramatischen Unterversorgung unserer Vierbeiner in Notfällen führt. Um ein immer fortschreitendes Kliniksterben zu verhindern, wurde die Notdienst-GOT beschlossen.
Wir bitten Sie um Verständnis und Kenntnisnahme:
(durch das Betätigen des Buttons bestätigen Sie die Kenntnisnahme und gelangen zu unserem
Notdienstkalender und den Telefonnummern)